AKTUELLES

Monat: Januar 2025

Schonzeiten und Mindestmaße

Es gelten immer die im aktuellen Fischereierlaubnisschein genannten Schonzeiten und Mindestmaße!

In den Gewässern des Landes Bremen (s. §4) gilt für diese Fische:

Planungen vom Ochtumverband 2025

Folgende Planungen sind uns vom Ochtumverband für das Jahr 2025 angekündigt worden.

Zwei Wasserbaumaßnahmen (Hochwasserschutz):
– Sanierung des Hasberger Siels am Randgraben bzw. Hasberger Außentiefs. Austausch der Stemmtore und Sanierung der Sielkammer
– Spundwanderneuerung auf rd. 100 m Länge an der Varreler Bäke unterhalb der Bremer Straße in Fließrichtung links Hasbergen/Huchting

Besondere Unterhaltungsmaßnahmen an der Ochtum:
– Teilweiser Rückbau einer großen Sandbank unmittelbar der Delme Einmündung. Ursache für Tiefenerosion im verbliebenen Gewässerquerschnitt und dadurch Gefahr des Abrutschens der gegenüberliegenden Böschung.


Allgemeine Informationen

Vereins-Mobilnummer für Fragen

Unter der Vereins-Mobilnummer könnt Ihr den 1. Vorsitzenden Timm Najdowski fast immer erreichen.

Wenn Ihr Fragen, Probleme oder einfach mal eine tolle Fang-Meldung habt, meldet Euch! Auch über den Messenger „WhatsApp“.

Wenn Ihr die Nummer abspeichert und den Messenger auf dem Smartphone habt, schreibt Timm eine Nachricht mit Eurem Namen. Wenn Timm Euch dann ebenfalls in den Kontakten speichert, bekommt ihr über WhatsApp „Statusmeldungen“ auch direkt aktuelle News.

 Die Nummer lautet: 0176/21597990

Bei Problemen am Gewässer, bitte immer die Fischereiaufsicht anrufen!

Telefon: 0176 / 47110008


Hinweise aus der Gewässerordnung

An allen öffentlichen Gewässern, auch am Ochtum-Altarm, ist das Zelten, auch mit sogenannten Karpfenzelten, untersagt. Erlaubt ist ein Angelschirm. Beispiele hierzu seht ihr auf dem Bild des Beitrags. Diese dürfen keinen Boden haben und es darf keine Liege vorhanden sein.

Nur an unseren eigenen Gewässern (Hemmelsberger See, Dingsteder See und Kiekutsee) ist das Zelten erlaubt.

Vor und nach dem Angeln hat der Angelplatz sauber auszusehen. Der / die Angler/in ist verpflichtet, vor und nach dem Fischen den an seinem Angelplatz herumliegenden Unrat einzusammeln und mitzunehmen.

Am Ochtum-Altarm dürfen am Tag nur 3 Brassen entnommen werden. Das Angeln von der Brücke des Ochtum-Altarms ist allgemein auch untersagt. Der Parkplatz des SCO darf nicht befahren werden!

Beim Angeln ist zu allen Sportbooten und Steganlagen ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten.