


Am Samstag, den 31. Januar 2026, setzten unsere Gewässerwarte die ersten Meerforellenbrütlinge aus dem Bruthaus Oldenburg in die Welse ein.



Am Samstag, den 31. Januar 2026, setzten unsere Gewässerwarte die ersten Meerforellenbrütlinge aus dem Bruthaus Oldenburg in die Welse ein.








Am 31. Januar 2026 hatten wir einen Arbeitsdienst, mit Unterstützung der Jugendgruppe, an unserem Jugendgewässer, dem Pulternsee.
Bei kaltem, aber schönem Wetter wurden verschiedene Arbeiten durchgeführt.
Ein großes Dankeschön geht an alle Teilnehmer für ihren Einsatz. Ganz besonders möchten wir uns bei unserer Jugendgruppe bedanken, die tatkräftig mit angepackt und hervorragende Arbeit geleistet hat.

Liebe Mitglieder,
wie ihr sicherlich schon mitbekommen habt, sind unsere vereinseigenen Gewässer zugefroren. Wir weisen darauf hin, dass das Betreten der Eisflächen aus Sicherheitsgründen verboten ist. Bei unseren Pachtgewässern müssen die öffentlichen Bekanntmachungen beachtet werden.
Euer Vorstand




Die Sperrung am Hemmelsberger See ist aufgehoben. Die Zufahrt und die Wege am See sind für Euch wieder frei und sicher.

Hallo Angelfreunde,
es gibt etwas Großes zu feiern! Der Fischereiverein Delmenhorst e.V. von 1896 wird stolze 130 Jahre alt. Dieses besondere Jubiläum wollen wir nicht allein verbringen, sondern gebührend mit Euch feiern.
Wir laden herzlich zu unserem Stiftungsfest an und in unserer vereinseigenen Bootshalle in Lemwerder ein. Lasst uns gemeinsam auf die lange Geschichte und Tradition unseres Vereins anstoßen, fachsimpeln, Anglerlatein austauschen und eine gute Zeit verbringen.
Die Eckdaten zur Feier:
• Wann: Samstag, 20. Juni 2026
• Wo: Vereinseigene Bootshalle, Lemwerder
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Euer Vorstand

Moin liebe Mitglieder
Wir möchten gerne mit Euch einen Zug durch die Gemeinde machen, schnacken und natürlich ordentlich Grünkohl essen.
Hier sind alle wichtigen Infos im Überblick:
• Wann? Samstag, der 28. Februar 2026
• Treffen u. Ablauf:
o 14:30 Uhr: Treffen an der vereinseigenen Bootshalle am Ochtum-Altarm Lemwerder
o 15:00 Uhr: Start der Tour
o 18:00 Uhr: Gemeinsames Essen
• Wer? Alle Vereinsmitglieder (gerne mit Partner/in).
• Kosten: 35,- € pro Person (für Essen und Trinken).
Wichtig: Ein kleines Glas (am besten zum Umhängen) zur Getränkeaufnahme während der Tour nicht vergessen.
So bist du dabei: Bitte überweise den Betrag von 35,- € pro Person direkt bei der Anmeldung auf unser Vereinskonto:
IBAN: DE17 2806 6214 0050 4572 00
Verwendungszweck: Kohltour + [Dein Name]
Anmeldung: ganz einfach per E-Mail an info@fischereiverein-delmenhorst.de oder persönlich in der Geschäftsstelle
Anmeldeschluss ist der 19. Februar 2026
Jugendliche Mitglieder können gerne, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, an der Kohltour teilnehmen.
Wir freuen uns auf euch!
Euer Vorstand

Unter der Vereins-Mobilnummer könnt Ihr den 1. Vorsitzenden Timm Najdowski fast immer erreichen.
Wenn Ihr Fragen, Probleme oder einfach mal eine tolle Fang-Meldung habt, meldet Euch! Auch über den Messenger „WhatsApp“.
Wenn Ihr die Nummer abspeichert und den Messenger auf dem Smartphone habt, schreibt Timm eine Nachricht mit Eurem Namen. Wenn Timm Euch dann ebenfalls in den Kontakten speichert, bekommt ihr über WhatsApp „Statusmeldungen“ auch direkt aktuelle News.
Die Nummer lautet: 0176/21597990
Bei Problemen am Gewässer, bitte immer die Fischereiaufsicht anrufen!
Telefon: 0176 / 47110008

Vor und nach dem Angeln hat der Angelplatz sauber auszusehen. Der / die Angler/in ist verpflichtet, vor und nach dem Fischen den an seinem Angelplatz herumliegenden Unrat einzusammeln und mitzunehmen.
Beim Angeln ist zu allen Sportbooten und Steganlagen ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten.
Am Ochtum-Altarm ist das Zelten, auch mit sogenannten Karpfenzelten, untersagt. Erlaubt ist ein Angelschirm. Beispiele hierzu seht ihr auf dem Bild des Beitrags. Es dürfen am Tag nur 3 Brassen entnommen werden. Das Angeln von der Brücke ist allgemein auch untersagt.
Wichtige Zusatzinformation für den Ochtum-Altarm: der Parkplatz des SCO darf nicht befahren werden!

Die Nutzung eines Bellybootes ohne Elektroantrieb ist auf unseren vereinseigenen Gewässern zum Spinnfischen und zum Fliegenfischen, aber nur außerhalb der Raubfischschonzeit und unter Beachtung der Schonzeit für Salmoniden, freigegeben.
Auf dem Ochtum-Altarm und auf der Ochtum ist die Nutzung eines Bellybootes mit Elektroantrieb unter den gleichen Bedingungen wie auf den vereinseigenen Gewässern erlaubt.
Am Gewässer haben Benutzer von Bellybooten dafür Sorge zu tragen, dass Uferangler durch sie nicht belästigt werden (durch Schnüre fahren oder ähnliches). Andere Angelarten haben stets Vorrang.
Das Einsetzten der Bellyboote darf nur an Stellen vorgenommen werden, die dafür geeignet sind (bitte Naturschutz beachten).
Schongebiete dürfen nicht befahren oder beangelt werden. Das Schleppfischen ist nicht gestattet.
Auf die eigene Sicherheit ist zu achten (Schwimmweste).
Bei Dunkelheit ist ein Positionslicht erforderlich.
Wird der Nutzer eines Bellybootes von Fischereiaufsehern aufgefordert, ans Ufer zu kommen, ist dem umgehend Folge zu leisten.
Bei Verstoß gegen diese Bedingungen wird die Erlaubnis zum Fischen in einem Bellyboot entzogen.
Es gilt die Gewässerordnung. Der Verein übernimmt keine Haftung.
Euer Vorstand

Die Gewässerordnungen beschreiben unter anderem auch das Fanglimit der Gewässer. Diese Ordnungen könnt ihr hier einsehen:
https://fischereiverein-delmenhorst.de/gewaesserordnungen/
Wichtige Informationen der Gewässerordnung:
Pro Mitglied und Tag dürfen insgesamt nur drei Fische folgender Arten mitgenommen werden: Salmoniden (Forelle, Lachs, Saibling, Meerforelle) und/oder Hecht und/oder Zander und/oder Karpfen und/oder Schleie.
Beispiel: 1 Hecht und 2 Karpfen = 3 Fische, danach ist das Fischen auf die oben angeführten Arten einzustellen.
Sonderregelung: Am Ochtum-Altarm dürfen pro Tag nur drei Brassen entnommen werden.
Es gelten immer die im aktuellen Fischereierlaubnisschein genannten Schonzeiten und Mindestmaße!
| Fischarten | Schonzeiten | Mindestmaße |
|---|---|---|
| Maräne | 15.10. – 31.12. | 30 cm |
| Bachforelle | 15.10. – 31.03. | 30 cm |
| Meerforelle | 15.10. – 31.03. | 50 cm |
| Lachs | 15.10. – 31.03. | 60 cm |
| Äsche | 01.03. – 15.05. | 35 cm |
| Hecht | 01.01. – 30.04. * | 60 cm |
| Zander | 01.01. – 30.04. * | 50 cm |
| Wels | keine | 50 cm |
| Aal | keine | 45 cm |
| Quappe | keine | 35 cm |
| Döbel | keine | 30 cm |
| Aland | keine | 30 cm |
| Barsch | keine * | 20 cm |
| Karpfen | keine | 40 cm |
| Schleie | keine | 30 cm |
| Rapfen | keine | 40 cm |
* In den Gewässern des Landes Bremen (s. §4) gilt für diese Fische:
| Fischarten | Schonzeiten | Mindestmaße |
|---|---|---|
| Flunder | 01.02. – 15.05. | 25 cm |
| Hecht | 01.02. – 15.05. | 60 cm |
| Zander | 01.02. – 15.05. | 50 cm |
| Barsch | 01.02. – 15.05. | 20 cm |
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