
An allen öffentlichen Gewässern, auch am Ochtum-Altarm, ist das Zelten, auch mit sogenannten Karpfenzelten, untersagt. Erlaubt ist ein Angelschirm. Beispiele hierzu seht ihr auf dem Bild des Beitrags. Diese dürfen keinen Boden haben und es darf keine Liege vorhanden sein.
Nur an unseren eigenen Gewässern (Hemmelsberger See, Dingsteder See und Kiekutsee) ist das Zelten erlaubt.
Vor und nach dem Angeln hat der Angelplatz sauber auszusehen. Der / die Angler/in ist verpflichtet, vor und nach dem Fischen den an seinem Angelplatz herumliegenden Unrat einzusammeln und mitzunehmen.
Am Ochtum-Altarm dürfen am Tag nur 3 Brassen entnommen werden. Das Angeln von der Brücke des Ochtum-Altarms ist allgemein auch untersagt. Der Parkplatz des SCO darf nicht befahren werden!
Beim Angeln ist zu allen Sportbooten und Steganlagen ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten.

