AKTUELLES









Unsere Vereins-Kohltour, welche am 28. Februar 2026 stattgefunden hat, war eine gelungene Veranstaltung. Nach einem ausgiebigen Spaziergang haben alle das Essen in unserer vereinseigenen Bootshalle genossen. Danke an die Organisatoren für den schönen Nachmittag und Abend.




Wir hatten am 28. Februar 2026 einen guten und erfolgreichen Arbeitsdienst am Delmegrundsee (Mili). Es wurde eine ganze Menge Müll gesammelt. Danke an alle Unterstützer.



Das Alfred Wegener Institut hat am 27. Februar 2026 am Delme-Stau die ersten Wollhandkrabben-Fallen platziert. Hier soll eine Bestandsaufnahme und durchschnittliche Populationsgröße ermittelt werden.





Am 27. Februar 2026 trafen wir uns mit dem Ochtumverband und Mitarbeitern der Hunte-Wasseracht am Mühlenstau in Hasbergen. Unser Ziel ist es, die bei einem Hochwasser zerstörte Aal-Aufstiegsanlage zu erneuern. Es wurden sehr gute und konstruktive Gespräche geführt.
Wir sehen das Projekt als weiteres Ziel der guten Vereinsarbeit des Delmenhorster Fischereivereins, um die Hege und Pflege des Fischbestandes in unseren Gewässern zu fördern und zu erhalten.



Die Stadt hat, nach Begehung mit uns, am Hasportsee wieder einige Angelplätze frei geschnitten. Somit könnt ihr gut in die Angelsaison starten.
„Petri“ wünscht euch euer Vorstand!
Allgemeine Informationen
Vereins-Mobilnummer für Fragen

Unter der Vereins-Mobilnummer könnt Ihr den 1. Vorsitzenden Timm Najdowski fast immer erreichen.
Wenn Ihr Fragen, Probleme oder einfach mal eine tolle Fang-Meldung habt, meldet Euch! Auch über den Messenger „WhatsApp“.
Wenn Ihr die Nummer abspeichert und den Messenger auf dem Smartphone habt, schreibt Timm eine Nachricht mit Eurem Namen. Wenn Timm Euch dann ebenfalls in den Kontakten speichert, bekommt ihr über WhatsApp „Statusmeldungen“ auch direkt aktuelle News.
Die Nummer lautet: 0176/21597990
Bei Problemen am Gewässer, bitte immer die Fischereiaufsicht anrufen!
Telefon: 0176 / 47110008
Hinweise aus der Gewässerordnung

Vor und nach dem Angeln hat der Angelplatz sauber auszusehen. Der / die Angler/in ist verpflichtet, vor und nach dem Fischen den an seinem Angelplatz herumliegenden Unrat einzusammeln und mitzunehmen.
Beim Angeln ist zu allen Sportbooten und Steganlagen ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten.
Am Ochtum-Altarm ist das Zelten, auch mit sogenannten Karpfenzelten, untersagt. Erlaubt ist ein Angelschirm. Beispiele hierzu seht ihr auf dem Bild des Beitrags. Es dürfen am Tag nur 3 Brassen entnommen werden. Das Angeln von der Brücke ist allgemein auch untersagt.
Wichtige Zusatzinformation für den Ochtum-Altarm: der Parkplatz des SCO darf nicht befahren werden!
Richtlinien zur Nutzung eines Bellybootes zum Spinnfischen und zum Fliegenfischen

Die Nutzung eines Bellybootes ohne Elektroantrieb ist auf unseren vereinseigenen Gewässern zum Spinnfischen und zum Fliegenfischen, aber nur außerhalb der Raubfischschonzeit und unter Beachtung der Schonzeit für Salmoniden, freigegeben.
Auf dem Ochtum-Altarm und auf der Ochtum ist die Nutzung eines Bellybootes mit Elektroantrieb unter den gleichen Bedingungen wie auf den vereinseigenen Gewässern erlaubt.
Am Gewässer haben Benutzer von Bellybooten dafür Sorge zu tragen, dass Uferangler durch sie nicht belästigt werden (durch Schnüre fahren oder ähnliches). Andere Angelarten haben stets Vorrang.
Das Einsetzten der Bellyboote darf nur an Stellen vorgenommen werden, die dafür geeignet sind (bitte Naturschutz beachten).
Schongebiete dürfen nicht befahren oder beangelt werden. Das Schleppfischen ist nicht gestattet.
Auf die eigene Sicherheit ist zu achten (Schwimmweste).
Bei Dunkelheit ist ein Positionslicht erforderlich.
Wird der Nutzer eines Bellybootes von Fischereiaufsehern aufgefordert, ans Ufer zu kommen, ist dem umgehend Folge zu leisten.
Bei Verstoß gegen diese Bedingungen wird die Erlaubnis zum Fischen in einem Bellyboot entzogen.
Es gilt die Gewässerordnung. Der Verein übernimmt keine Haftung.
Euer Vorstand
Information: Fanglimits an den Gewässern

Die Gewässerordnungen beschreiben unter anderem auch das Fanglimit der Gewässer. Diese Ordnungen könnt ihr hier einsehen:
https://fischereiverein-delmenhorst.de/gewaesserordnungen/
Wichtige Informationen der Gewässerordnung:
Pro Mitglied und Tag dürfen insgesamt nur drei Fische folgender Arten mitgenommen werden: Salmoniden (Forelle, Lachs, Saibling, Meerforelle) und/oder Hecht und/oder Zander und/oder Karpfen und/oder Schleie.
Beispiel: 1 Hecht und 2 Karpfen = 3 Fische, danach ist das Fischen auf die oben angeführten Arten einzustellen.
Sonderregelung: Am Ochtum-Altarm dürfen pro Tag nur drei Brassen entnommen werden.
Schonzeiten und Mindestmaße
Es gelten immer die im aktuellen Fischereierlaubnisschein genannten Schonzeiten und Mindestmaße!
| Fischarten | Schonzeiten | Mindestmaße |
|---|---|---|
| Maräne | 15.10. – 31.12. | 30 cm |
| Bachforelle | 15.10. – 31.03. | 30 cm |
| Meerforelle | 15.10. – 31.03. | 50 cm |
| Lachs | 15.10. – 31.03. | 60 cm |
| Äsche | 01.03. – 15.05. | 35 cm |
| Hecht | 01.01. – 30.04. * | 60 cm |
| Zander | 01.01. – 30.04. * | 50 cm |
| Wels | keine | 50 cm |
| Aal | keine | 45 cm |
| Quappe | keine | 35 cm |
| Döbel | keine | 30 cm |
| Aland | keine | 30 cm |
| Barsch | keine * | 20 cm |
| Karpfen | keine | 40 cm |
| Schleie | keine | 30 cm |
| Rapfen | keine | 40 cm |
* In den Gewässern des Landes Bremen (s. §4) gilt für diese Fische:
| Fischarten | Schonzeiten | Mindestmaße |
|---|---|---|
| Flunder | 01.02. – 15.05. | 25 cm |
| Hecht | 01.02. – 15.05. | 60 cm |
| Zander | 01.02. – 15.05. | 50 cm |
| Barsch | 01.02. – 15.05. | 20 cm |

