AKTUELLES

Kategorie: Allgemeine Informationen

Vereins-Mobilnummer für Fragen

Unter der Vereins-Mobilnummer könnt Ihr den 1. Vorsitzenden Timm Najdowski fast immer erreichen.

Wenn Ihr Fragen, Probleme oder einfach mal eine tolle Fang-Meldung habt, meldet Euch! Auch über den Messenger „WhatsApp“.

Wenn Ihr die Nummer abspeichert und den Messenger auf dem Smartphone habt, schreibt Timm eine Nachricht mit Eurem Namen. Wenn Timm Euch dann ebenfalls in den Kontakten speichert, bekommt ihr über WhatsApp „Statusmeldungen“ auch direkt aktuelle News.

 Die Nummer lautet: 0176/21597990

Bei Problemen am Gewässer, bitte immer die Fischereiaufsicht anrufen!

Telefon: 0176 / 47110008

Hinweise aus der Gewässerordnung

Vor und nach dem Angeln hat der Angelplatz sauber auszusehen. Der / die Angler/in ist verpflichtet, vor und nach dem Fischen den an seinem Angelplatz herumliegenden Unrat einzusammeln und mitzunehmen.

Beim Angeln ist zu allen Sportbooten und Steganlagen ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten.

Am Ochtum-Altarm ist das Zelten, auch mit sogenannten Karpfenzelten, untersagt. Erlaubt ist ein Angelschirm. Beispiele hierzu seht ihr auf dem Bild des Beitrags. Es dürfen am Tag nur 3 Brassen entnommen werden. Das Angeln von der Brücke ist allgemein auch untersagt.

Wichtige Zusatzinformation für den Ochtum-Altarm: der Parkplatz des SCO darf nicht befahren werden!

Richtlinien zur Nutzung eines Bellybootes zum Spinnfischen und  zum Fliegenfischen

Die Nutzung eines Bellybootes ohne Elektroantrieb ist auf unseren vereinseigenen Gewässern zum Spinnfischen und zum Fliegenfischen, aber nur außerhalb der Raubfischschonzeit und unter Beachtung der Schonzeit für Salmoniden, freigegeben.

Auf dem Ochtum-Altarm und auf der Ochtum ist die Nutzung eines Bellybootes mit Elektroantrieb unter den gleichen Bedingungen wie auf den vereinseigenen Gewässern erlaubt.

Am Gewässer haben Benutzer von Bellybooten dafür Sorge zu tragen, dass Uferangler durch sie nicht belästigt werden (durch Schnüre fahren oder ähnliches). Andere Angelarten haben stets Vorrang.

Das Einsetzten der Bellyboote darf nur an Stellen vorgenommen werden, die dafür geeignet sind (bitte Naturschutz beachten).

Schongebiete dürfen nicht befahren oder beangelt werden. Das Schleppfischen ist nicht gestattet.

Auf die eigene Sicherheit ist zu achten (Schwimmweste).

Bei Dunkelheit ist ein Positionslicht erforderlich.

Wird der Nutzer eines Bellybootes von Fischereiaufsehern aufgefordert, ans Ufer zu kommen, ist dem umgehend Folge zu leisten.

Bei Verstoß gegen diese Bedingungen wird die Erlaubnis zum Fischen in einem Bellyboot entzogen.

Es gilt die Gewässerordnung. Der Verein übernimmt keine Haftung.

Euer Vorstand

Information: Fanglimits an den Gewässern

Die Gewässerordnungen beschreiben unter anderem auch das Fanglimit der Gewässer. Diese Ordnungen könnt ihr hier einsehen:
https://fischereiverein-delmenhorst.de/gewaesserordnungen/

Wichtige Informationen der Gewässerordnung:

Pro Mitglied und Tag dürfen insgesamt nur jeweils drei Fische folgender Arten mitgenommen werden: Salmoniden (Forelle, Lachs, Saibling, Meerforelle) und/oder Hecht und/oder Zander und/oder Karpfen und/oder Schleie.

Beispiel: 1 Hecht und 2 Karpfen = 3 Fische, danach ist das Fischen auf die oben angeführten Arten einzustellen.

Sonderregelung: Am Ochtum-Altarm dürfen pro Tag nur drei Brassen entnommen werden.

Schonzeiten und Mindestmaße

Es gelten immer die im aktuellen Fischereierlaubnisschein genannten Schonzeiten und Mindestmaße!

* In den Gewässern des Landes Bremen (s. §4) gilt für diese Fische:

Planungen vom Ochtumverband 2025

Folgende Planungen sind uns vom Ochtumverband für das Jahr 2025 angekündigt worden.

Zwei Wasserbaumaßnahmen (Hochwasserschutz):
– Sanierung des Hasberger Siels am Randgraben bzw. Hasberger Außentiefs. Austausch der Stemmtore und Sanierung der Sielkammer
– Spundwanderneuerung auf rd. 100 m Länge an der Varreler Bäke unterhalb der Bremer Straße in Fließrichtung links Hasbergen/Huchting

Besondere Unterhaltungsmaßnahmen an der Ochtum:
– Teilweiser Rückbau einer großen Sandbank unmittelbar der Delme Einmündung. Ursache für Tiefenerosion im verbliebenen Gewässerquerschnitt und dadurch Gefahr des Abrutschens der gegenüberliegenden Böschung.