Vereinsgeschichte
Unser Vereinsmotto wird seit der Gründung 1896 bis zur Entwicklung der heutigen Vereinsstrukturen, tagtäglich von jedem Einzelnen der Mitglieder aus tiefster Überzeugung und mit voller Begeisterung vorgelebt.
Und wir haben auch in Zukunft – hoffentlich mit Ihnen und euch gemeinsam – noch viel vor.
Chronik
21. Juni 1896
Gründung des Fischereivereins
1. Vorsitzender Jagdpächter Baron von Witzleben - Hude
2. Stellvertreter Medizinalrat Dr. von Harbou - Delmenhorst
desselben
Geschäftsführer Landwirtschaftslehrer Epping - Delmenhorst
Weitere Gründungsmitglieder:
Gutsbesitzer W. Breithaupt jr. - Holzkamp
Oberpostassistent Meyer - Delmenhorst
Krankenwärter Osthaus - Delmenhorst
Ober-Amtsrichter Meyer - Delmenhorst
23. November 1896
Zweite Generalversammlung im Bahnhofshotel zu Delmenhorst. Es wird beschlossen, sich der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft anzuschließen.
1000 Karpfensetzlinge in die Delme bzw. Graften ausgesetzt.
1896 ist ein 15-pfündiger Karpfen durch einen Fischdieb bei Schlutter gefangen worden.
12. April 1900
Generalversammlung in Schäfer´s Hotel zu Delmenhorst. Es wurde festgestellt, daß seit 1896 keine Versammlung mehr stattgefunden hat und das Vermögen des Fischereivereins 42,00 Mark betrage. Der Jahresbeitrag betrug 3,00 Mark im Jahr.
7 März 1907
Der Fischereiverein hat einen Zuschuß für Fischbesatz bei der Landwirtschaftskammer beantragt.
5. April 1907
Der Fischereiverein hat bei Essmüller, Goldenstedt, an Besatz bestellt: 5 Laichkarpfen, 100 kleine Schleie, 15 Forellen, 15 Welse und 100 zweisömmerige Karpfen. Für die Fütterung der Karpfen wurden 50,00 Mark bewilligt.
5. Juli 1907
Der Fischereiverein bestellt ein Exemplar „die Fischereizeitung.“
7. September 1907
Die Stadt hat die Fischereirechte an den Müller Runge nur von seinem Pachtgrundstück aus erteilt.
Der Stadt bleibt es vorbehalten, das Fischen auch anderen Personen und auf anderer Art zu gestatten.
Die Pachtzeit der äußeren Graft erhält der Fischereiverein für die nächsten 10 Jahre
18,Mai 1908
Verschiedene große Hechte sind im Teich gesichtet worden. Sie sollen mit der Setzangel gefangen oder geschossen werden.
13. August 1908
Der Vorsitzende teilte mit, dass er bei dem Stadtmagistrat beantragt habe, es möge ein Verbot gegen das Halten von Wasservögeln und gegen das Bootfahren auf der Delme erlassen werden.
2. Dezember 1909
Herr Konken von der Landwirtschaftskammer als Gast auf der Versammlung. Es wurde beschlossen, dass unser Verein sich dem Sonderausschuss für Fischerei bei der Landwirtschaftskammer anschließen soll.
14. März 1910
Der Fischereiverein wird Pächter der inneren Graft.
14 April 1910
Der Fischereiverein bezeichnet seine Schongebiete.
Delmebereich:
Äußere Graft und Mühlenkolk, oberhalb der Mühle, die Delme unterhalb der Mühle mit Ausnahme des Mühlenkolks bis zur Bismarckstraßenbrücke.
Welse:
Es soll nur gefischt werden dürfen bis 100 Meter oberhalb und bis 100 Meter unterhalb der Brücke, die vom großen zum kleinen Tiergarten führt; gemeint ist die Brücke inmitten des Tiergartens.
Für die Mitglieder wird gefordert, dass sie zukünftig eine Fangstatistik ablegen. Die Formulare kommen der Landwirtschaftskammer.
Die Versammlung erachtet es weiter für zweckmäßig, wenn die Landwirtschaftskammer eine Eingabe an die Polizeibehörde macht, damit deren Organe mehr wie bisher auf Fischdiebstahl und Fischfrevel ihr Augenmerk richten.
8. Oktober 1910
Jeder, der in der inneren Graft fischen will, hat einen Angelschein des Fischereivereins für 3,00 Mark zu lösen. Der Angelschein gilt für das Kalenderjahr, in dem er ausgestellt ist.
10 Dezember 1910
Es wurde einstimmig der Anschluss an den Landesfischereiverein beschlossen.
25. März 1911
Ausschusssitzung des Landesfischereivereins in Schäfer´s Hotel (früher Bahnhofstr. 19)
26. Mai 1911
Herr Konken (Landwirtschaftskammer Oldenburg) soll gebeten werden, beim Ministerium wegen baldiger Abschaffung des Aalganges an der Wassermühle vorstellig zu werden.
Der Fischereiverein verzichtet auf die Anpachtung der Ochtum.
26. Juni 1911
Bericht über die letzte Sitzung des Landesfischereivereins, erstmals wird der Karpfenteich als Pachtgewässer genannt.
15. Juli 1911
II. Gesamtausschusssitzung des Landesfischereivereins für das Herzogtum Oldenburg in Varel. 2,00 Mark waren an den Landesfischereiverein zu zahlen. 0,50 Mark an den Deutschen Fischereiverein.
23. Januar 1912
Es wurde beschlossen, den Jahresbeitrag auf 10,00 Mark festzusetzen.
22. Februar 1912
Eine Mitteilung des Landesfischereivereins über eine Ausstellung von Fischereigeräten sowie Vorträge in Oldenburg wurde auf der Versammlung bekanntgegeben.
25. Juni 1912
Erstmalig wird ein Obmann für das Fischen mit dem Zugnetz gewählt: Herr Osthaus. Ebenso wurde für den verstorbenen W. Heinken Herr Wirtschaftsschuldirektor Lehmkuhl in den Gesamtausschuss des Landesfischereivereins gewählt. Ebenso lädt der Landesfischereiverein 3 bis 4 Herren aus Delmenhorst zu einer Seefahrt ein.
18. Januar 1913
Der Jahresbeitrag bleibt weiterhin bei 10,00 Mark.
23 Mai 1913
Ein männlicher Schwan ist durch eine Setzangel zu Tode gekommen. Es soll der Aussteller der Angel dafür verantwortlich gemacht werden.
In der inneren Graft darf eine Bunge je Mitglied gegen eine Gebühr von 5,00 Mark gestellt werden.
17 September 1913
Die innere Graft wurde für 75,00 Mark pro Jahr gepachtet.
15 Januar 1915
Das Ministerium hat den Aalfang bei den Mühlen dem Fischereiverein zugesprochen.
Die Versammlung beschließt, dass die Fische nur für den eigenen Haushalt gefangen werden dürfen.
20 März 1916
Der Jahresbeitrag wird mit 15,00 Mark festgesetzt.
14. November 1917
Der Jahresbeitrag wird mit 10,00 Mark festgesetzt und erstmals wird ein Eintrittsgeld von 20,00 Mark genannt.
Erlaubt sind drei Setzangeln, eine Handangel und eine Bunge.
Pro Pfund gefangenen Fisch sind 0,75 Mark an den Verein zu bezahlen.
Wer seine Fangmeldung nicht abgibt, muss 3,00 Mark in die Vereinskasse zahlen.
17. Mai 1920
Abfischen der äußeren Graft aus Anlass der Aufreinigung derselben (dringliche Angelegenheit).
Jahresbeitrag. 20,00 Mark.
Die öffentlichen Gewässer der Stadt sind wieder für 80,00 Mark gepachtet worden.
24. Februar 1922
Es wurde beschlossen, dem Vertreter zur Generalausschussversammlung des LFV am 25. Februar d. J. die Eisenbahnfahrkarte IV. Klasse und ein Zehrgeld von 50,00 Mark zu gewähren.
Das Eintrittsgeld wird mit 30,00 Mark festgesetzt.
28. August 1922
Der Fischereiverein hat 68 Mitglieder, der Beitrag beträgt 50,00 Mark. Der Jahresbeitrag an den Landesfischerverein beträgt pro Mitglied 20,00 Mark.
Es finden erstmalig Überlegungen statt, an den Fischereiverein Wildeshausen zu schreiben, ob man nicht in der Hunte Angeln dürfe.
23 Februar 1923
Für das I. Vierteljahr beträgt der Beitrag 500,00 Mark und das Eintrittsgeld 1000,00 Mark sowie für 100.000,00 Mark soll Besatzfisch beschafft werden.
2. März 1923
Der Jahresbeitrag wird mit 2400,00 Mark festgesetzt. Davon sind 500,00 Mark an den Landesfischereiverein abzuführen.
Der Fischereiverein hat 79 Mitglieder und es wird beschlossen, nicht über 90 Mitglieder hinauszugehen.
Das Eintrittsgeld wird mit 20.000 Mark festgesetzt.
20. März 1924
Der Landesfischereiver ein teilt mit Schreiben von 3. Oktober 1923 mit, dass je Mitglied 50 Rentenpfennige als Beitrag zu zahlen sind.
Der Beitrag wurde vorläufig mit 5 Goldmark pro Jahr und Mitglied festgesetzt. Das Eintrittsgeld wurde mit 20,00 Mark festgesetzt. Der Verein hat 81 Mitglieder.
14 April 1924
Jedes Mitglied darf nur 2 Handangeln, 2 Setzangeln, 1 Aalkorb oder 1 Fischkorb zum Fischen benutzen.
Übertretungen der gesetzlichen Bestimmungen und der Vereinsbeschlüsse ziehen den Ausschluss aus dem Verein nach sich.
5. Mai 1924
Der Verein hat 87 Mitglieder.
5. März 1925
Der Jahresbeitrag wird mit 6,00 Mark und das Eintrittsgeld mit 20,00 Mark festgesetzt.
Für die am 8. März 1925 stattfindende 14, Gesamtausschussversammlung des Oldenburgischen Landesfischereivereins wurden gewählt die Herren Oetken und Lüken.
1. Juli 1926
Der Beitrag wird mit 10,00 Mark festgesetzt.
17. Januar 1927
Es soll versucht werden, von der Wollkämmerei (auch von den anderen Fabriken) die die Gewässer verunreinigen, Zuwendungen zu erhalten als Entschädigung für die Schäden, die der Fischerei von den Fabriken zugefügt werden.
Es wurde beschlossen, zunächst ein Jahr die äußere Graft, also das ganze Gewässer als Schonrevier auszuweisen.
Die Bildung einer Welse-Gruppe aus 4 bis 5 Mitglieder wird angeregt.
27 März 1927
Die Welse-Gruppe hat sich gebildet und zählt 10 Mann, darunter sind nur drei Delmenhorster, die anderen kommen aus Huntlosen, Oldenburg, Friedrichsfehn und Bremen.
6. Februar 1928
Der Fischereiverein zählt 38 Mitglieder.
Erstmalig werden neben Hecht, Karpfen, Forelle und Schleie auch Rotaugen ausgesetzt.
4. Mai 1928
Im Karpfenteich sind 60 kleine Hechte gefangen und umgesetzt worden.
2 Oktober 1930
Es wurde an Besatz eingebracht.
2 Zentner Rotaugen 89,93 Mark
½ Zentner zweisömmerige Karpfen 65,00 Mark
500 Stück zweisömmerige Schleien 38,90 Mark
5000 Stück Aalbrut 53,50 Mark
200 Stück Hechtbrut 7,20 Mark
80 Stück einsömmerige Zander 1,00 Mark
12 Stück Junghechte nichts
19 April 1933
Die innere Graft wird von den Gartenbesitzern und den Mietern des Patrizierhauses stark verunreinigt. Die Leute schütten die Graft mit der Zeit noch ganz zu. Schon jetzt bietet ihr Tun einen unschönen Anblick.
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