Gewässer


Unsere Gewässer

Der Delmenhorster Fischereiverein e.V. von 1896 verfügt über eine Großzahl attraktiver Gewässer, die zum Teil in Pacht, aber auch im Eigentum bewirtschaftet und befischt werden. Dazu zählen gleichermaßen Fließgewässer, Seen, Altarme sowie Siele, Flethe und Bachläufe.


Wir haben hier unsere Gewässer und die wichtigsten Merkmale aufgelistet.





Eigene Gewässer des Fischereiveins Delmenhorst ( FVD )

Kiekutsee , Hemmelsberger See , Dingsteder See

Diese sind Eigentum des FVD. Diese Privatgrundstücke dürfen nur von Vereinsmitgliedern, deren Lebenspartnern und dessen minderjährigen Kindern betreten werden, sowie von Personen mit Genehmigung des Vorstandes.

Diese Gewässer sind nicht für Gastangler freigegeben !


Pachtgewässer des FVD

Ochtum-Altarm


Pachtgewässer Köhler (Ochtum)

ab der Beschilderung oberhalb des Ahler-/Köhlerstaus bis zur Landesgrenze Bremen/Niedersachsen an der Landwehr, Bremische Binnenfischereiverordnung beachten, siehe § 7 der Gewässerordnung.



Ochtum

ab Landesgrenze Bremen/Niedersachsen (gegenüber der Landwehr) bis zum Ochtum Sperrwerk einschl. aller Nebengewässer wie Lynnsbrake (Wollbrook-Siel), Aue (Hasbergen), Uhlenbroker Fleet (ab Bremer Straße). Von Einmündung Ochtum Altarm stromab bis ca. 100m oberhalb des Sperrwerks darf nur am rechten (östlichen) Ufer gefischt werden.


Ochtum Durchstich (Sperrwerk bis Mündung in die Weser)

Befischung beidseitig, linkes Ufer erst nach dem eingezäunten Umschlagplatz, für einen Teil des rechten Ufers ist die Bremische Binnenfischereiverordnung zu beachten.


Delmegrundsee (Milli)

Uferbetretungsverbot beachten


Hasportsee


Pulternsee (Jugendgewässer)

Das Gewässer darf nur von Jugendlichen des FVD befischt werden !


Wolleparksee 1


Äußere Graft / Innere Graft / Karpfenteich


Delme

ab Betonbrücke Wiggersloh bis Mündung in Ochtum, die Delme von der Außengraft (Stau) bis zur Fußgängerzone (Lange Straße) ist Schongebiet.

Gewässerordnung für die Befischung der Delme beachten !


Delme Nebenarme (Westdelme, Kleine Delme Burggrafendamm)

Die Holzkamper Kleine Delme ist Schongebiet 


Welse

und deren Nebenarme ab BAB 28, davor Schongebiet


Pultern

vom Pulternwehr bis zur Einmündung in die Varreler Bäke


Annenriede

ab Adelheider Straße bis Einmündung in Heidkruger Bäke


Stickgraser Bäke

ab Heidbäke bis Zusammenfluss mit Heidbäke 


Heidbäke

ab Eisenbahnbrücke Del - Harpstedt bis Pulternwehr


Hoyersgraben

ab der Delme bis zur Einmündung in die Heidkruger Bäke


Moorgraben, Kamerner Bäke, Schierbroker Bäke, Hahlbäke, Randgraben,

Außentief, Wasserzug „F“, Ahnbäke, Wasserzug Deichhäuser Heide


Klosterbach / Varreler Bäke s. § 6, von der Landstraßenbrücke in Tolkenbrück

(L 336) stromab in Fließrichtung bis zur Landesgrenze Bremen / Niedersachsen am Moordeicher Wasserzug. Danach gilt der Pachtvertrag für den FV Delmenhorst e. V. von 1896 und den SFV Bremen-Stuhr nur noch für das linke Ufer bis zur Landesgrenze Bremen / Niedersachsen (650m vor der Einmündung in die Ochtum). Mitglieder beider Vereine fischen hier zu den Bedingungen ihrer Vereine. Sperrgebiet § 6 beachten. 


Gastgewässer des SFV Bremen-Stuhr

Ochtum, Grollander Ochtum, Alte Ochtum, Teile der Varreler Bäke, s. § 6 der Gewässerordnung.




Sperr- / Schon- und Laichgebiete

 

Ganzjährig gesperrt sind:

 

 

-      Das linke Ufer der Ochtum stromab von Einmündung Ochtum-Altarm bis ca. 100m oberhalb des Sperrwerks Ochtum

-      Jeweils 100m vor und nach dem Sperrwerk Ochtum

-      Jeweils 25m vor und hinter der Kammerschleuse zum Ochtum-Altarm

-      Jeweils 25m vor und nach Fischtreppen

-      An der Varreler Bäke das Ufer des Privatgeländes der Gärtnerei (von den Gewächshäusern bis zum Tor am

       Pumpenhaus)

-      Ein Uferabschnitt am Delmegrundsee (Mili)

-      Der Dreiecksee

-      Der Wolleparksee II


 

Ebenfalls ganzjährig gesperrt sind die Schongebiete:

 

-      Die Welse von der Brücke Habbrügge bis zur BAB 28

-      Die Holzkamper Kleine Delme und

-      Die Delme von der von der Außengraft (Stau) bis zur Fußgängerzone (Lange Straße)

-      Die Delme von der Einmündung der Ellernbäke bis zur Straßenbrücke Klein Köhren.

 

sowie die Schon- und Laichgebiete:

 

-      Am Hemmelsberger See die drei Biotope und der Uferbereich zwischen den Biotopen,

-      Am Dingsteder See das Biotop und dessen Einmündungsbereich.

 

Weitere gesperrte Gebiete sind beschildert.

                                                                                     


                                                                         

Hier stellen wir einige unserer Gewässer in Bildern vor.

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