Jugendliche können nach Vollendung des 10. Lebensjahres in den Fischereiverein Delmenhorst eintreten. Jugendliche ohne Fischereiprüfung dürfen nur mit einer Angelrute und nur in Begleitung einer volljährigen Person oder einer Person mit Fischereiprüfung zum Fischen gehen. Die Begleitperson ist für die waidgerechte Behandlung der gefangenen Fische verantwortlich. Jugendliche mit Fischereiprüfung dürfen mit drei Ruten fischen.
Ab der Vollendung des 14. Lebensjahres muss der Jugendliche die Fischereiprüfung ablegen. Die Mitgliedschaft zwischen 10 und 14 Jahren dient zur Vorbereitung auf die Fischereiprüfung.