Mitglied werden im Fischereiverein Delmenhorst
Mitglied werden als Erwachsener
ab 18 Jahre mit Fischerprüfung
- Aufnahmegebühr: 100,00€ (einmalig zu zahlen)
- red. Aufnahmegebühr bei Mitgliedschaft in einem anderen Verein o. ehemaliger Mitgliedschaft: 50,-€ (einmalig zu zahlen)
- Seeumlage: 35 € (einmalig zu zahlen)
- Jahresbeitrag 120,00 € (ab 2026 105 €)
255 € (205 €) im 1. Jahr
105 € ab dem 2. Jahr
Mitglied werden als Jugendlicher
ab 10 Jahre ohne Fischerprüfung
- Keine Anmeldegebühr für Jugendliche
- Keine Seeumlage (bis zur Volljährigkeit)
- Jahresbeitrag von 25 € (bis zum 14. Lebensjahr)
25 € ab dem 1. Jahr
bis zum 14. Lebensjahr
Mitglied werden als Jugendlicher
ab 14 Jahre mit Fischerprüfung
- Keine Anmeldegebühr für Jugendliche
- Keine Seeumlage (bis zur Volljährigkeit)
- Jahresbeitrag von 50€ (bis zum 18. Lebensjahr)
50 € ab dem 1. Jahr
bis zum 18. Geburtstag
Mitglied werden als Fördermitglied
Fördermitglieder (passive Mitglieder) zahlen die Hälfte des Jahresmitgliedbetrags eines Erwachsenen
- 60 € im Jahr
- ab 2026 nur noch 52,50 € im Jahr
- Keine Arbeitsdienste, keine Aufnahmegebühr, keine Seeumlage
Wichtige Informationen / Downloads, wie zum Beispiel die Fangliste, die Gewässerordnung oder die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenordnung findet ihr auf der Webseite unter Downloads.
Vorwort:
Ordentliches Mitglied werden kann man erst nach einer erfolgreich abgelegten Fischerprüfung.
Diese wird unter anderem in Online-Kursen angeboten. Ab September 2025 bietet der Fischereiverein auch wieder Kurse zur Vorbereitung auf die Fischerei – Prüfung an. Näheres ist auf der Startseite unter „Aktuelles“ zu entnehmen. Um die genauen Termine einzusehen, könnt ihr hier klicken:
Termine für die Fischerprüfung
Für Jugendliche gibt es Sonderregelungen. Jugendliche ab 10 Jahren können der Jugendgruppe des Fischereivereins beitreten. Jugendliche ohne Fischereiprüfung dürfen nur mit einer Angelrute und nur in Begleitung einer volljährigen Person oder einer Person mit Fischereiprüfung zum Fischen gehen. Die Begleitperson ist für die waidgerechte Behandlung der gefangenen Fische verantwortlich. Jugendliche mit Fischereiprüfung dürfen mit drei Ruten fischen.
Fördermitglied ( Passives Mitglied ) kann werden, wer die Ziele und Aufgaben des Fischereivereins fördern will, auch wenn er nicht die Fischerprüfung abgelegt hat.
Gebührenordnung:
Bei Eintritt in den Verein wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 100,00 € erhoben, der Jahresbeitrag beträgt 120,00 €, ab 2026 nur noch 105,00 €. Weiterhin ist eine einmalige Seeumlage von 35,00 € bei Neueintritt zu zahlen. Die Seeumlage entfällt bei Wiedereintritt, wenn diese bereits bei der früheren Mitgliedschaft bezahlt worden ist. Hierfür ist jedoch ein Nachweis erforderlich. Seid ihr aktuell noch in einem weiteren Angelverein oder seid ihr bei uns schon einmal in unserem Verein Mitglied gewesen, so verringert sich die Aufnahmegebühr auf 50,00 € (Nachweis erforderlich).
Beispiele:
Neueintritte :
Aufnahmegebühr=100 € + Jahresbeitrag=120 € + Seeumlage=35 € = 255,00 €
Wiedereintritt bei bereits gezahlter Seeumlage:
Aufnahmegebühr=50,00 € + Jahresbeitrag=120 € = 170,00 €
Mitglied eines anderen Angelvereins :
Aufnahmegebühr=50,00 € + Jahresbeitrag=120 € + Seeumlage=35 € = 205,00 €
Jugendliche ab Vollendung des 10. Lebensjahres zahlen keine Aufnahmegebühr und keine Seeumlage.
Der Jahresbeitrag bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ohne Fischerprüfung beträgt 25,00 €. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit Fischerprüfung beträgt der Jahresbeitrag 50,00 €.
Bei ehemaligen Jugendlichen wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres und somit in den Eintritt in den Erwachsenenbereich die Seeumlage in Höhe von 35,00 € erhoben.
Mit der Vollendung des 14. Lebensjahres ist eine Fischereiprüfung abzulegen.
Fördermitglieder (passive Mitglieder) zahlen keine Aufnahmegebühr und keine Seeumlage. Der Jahresbeitrag beträgt 60,00 €, ab 2026 nur noch 52,50 €.
Wer schon bei uns Mitglied war und über einen Mitgliedsausweis des DAFV ( ehemals Sportfischerpass) verfügt, wird gebeten, diesen mitzubringen.
Zur Abfolge
Den Aufnahmeantrag und das SEPA-Mandat findet Ihr auf unserer Homepage unter Downloads.
- Der Erstbeitrag, die Aufnahmegebühr, sowie die Seeumlage müssen unter Angabe eures Namens vorab bezahlt werden, entweder bar in der Geschäftsstelle (plus 5 Euro Bearbeitungsgebühr) oder per Überweisung.
- Fischereiverein Delmenhorst DE17 2806 6214 0050 4572 00
- Ab dem Folgejahr wird der Jahresbeitrag durch das SEPA-Mandat abgebucht.
- Der original ausgefüllte Aufnahmeantrag, das SEPA-Mandat sowie eine Kopie des Fischerprüfungszeugnisses sind bei uns im Vereinsheim in den Postkasten einzuwerfen.
- Nach Prüfung der Unterlagen und eurem Zahlungseingang auf unserem Konto melden wir euch beim DAFV an. Dort bestellen wir den Digitalen Mitgliedsausweis für euch.
- Vor Ort drucken wir einen vorläufigen Mitgliedsausweis für euch aus, der 10 Wochen Gültigkeit hat. Danach könnt ihr den Digitalen Mitgliedsausweis bei uns abholen.