Es gelten immer die im aktuellen Fischereierlaubnisschein genannten Schonzeiten und Mindestmaße!

* In den Gewässern des Landes Bremen (s. §4) gilt für diese Fische:


Auswertung Fangmeldungen 2025

Diese Auswertung spiegelt die eingereichten Fangmeldungen aller Mitglieder ab.