
Die Nutzung eines Bellyboots auf unseren vereinseigenen Gewässern ist, zum Spinnfischen und nun auch zum Fliegenfischen, aber nur außerhalb der Raubfischschonzeiten, freigegeben.
Am Gewässer haben Bellybootnutzer dafür Sorge zu tragen, dass Uferangler durch sie nicht belästigt werden (durch Schnüre fahren oder ähnliches). Andere Angelarten haben stets Vorrang.
Das Einsetzten der Bellyboote darf nur an Stellen vorgenommen werden, die dafür geeignet sind (bitte Naturschutz beachten).
Schongebiete dürfen nicht befahren oder beangelt werden. Das Schleppfischen und die Nutzung von Motoren ist nicht gestattet.
Auf die eigene Sicherheit ist zu achten (Schwimmweste).
Wird der Bellybootnutzer von Fischereiaufsehern aufgefordert ans Ufer zu kommen, ist dem umgehend Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen wird dem Bellybootnutzer die Erlaubnis entzogen.
Es gilt die Gewässerordnung.
Der Verein übernimmt keine Haftung.
Euer Vorstand