
Die Nutzung eines Bellybootes ohne Elektroantrieb ist auf unseren vereinseigenen Gewässern zum Spinnfischen und zum Fliegenfischen, aber nur außerhalb der Raubfischschonzeit und unter Beachtung der Schonzeit für Salmoniden, freigegeben.
Auf dem Ochtum-Altarm und auf der Ochtum ist die Nutzung eines Bellybootes mit Elektroantrieb unter den gleichen Bedingungen wie auf den vereinseigenen Gewässern erlaubt.
Am Gewässer haben Benutzer von Bellybooten dafür Sorge zu tragen, dass Uferangler durch sie nicht belästigt werden (durch Schnüre fahren oder ähnliches). Andere Angelarten haben stets Vorrang.
Das Einsetzten der Bellyboote darf nur an Stellen vorgenommen werden, die dafür geeignet sind (bitte Naturschutz beachten).
Schongebiete dürfen nicht befahren oder beangelt werden. Das Schleppfischen ist nicht gestattet.
Auf die eigene Sicherheit ist zu achten (Schwimmweste).
Bei Dunkelheit ist ein Positionslicht erforderlich.
Wird der Nutzer eines Bellybootes von Fischereiaufsehern aufgefordert, ans Ufer zu kommen, ist dem umgehend Folge zu leisten.
Bei Verstoß gegen diese Bedingungen wird die Erlaubnis zum Fischen in einem Bellyboot entzogen.
Es gilt die Gewässerordnung. Der Verein übernimmt keine Haftung.
Euer Vorstand

