Wir haben unsere Ordnungen etwas überarbeitet und auf der Webseite nun veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um unsere Geschäftsordnung, die Gewässerordnung und die Jugendordnung. Wir bitten euch diese durchzulesen, damit ihr auf dem aktuellen Stand seid.
Hier ein paar Beispiele:
Geschäftsordnung: § 4.1 Für allein zu entscheidende Ausgaben hat sich der Vorstand ein Limit in Höhe von 5.000,- € gesetzt. Darüber hinaus liegende Beträge, außer bei Fischbesatz, müssen in Abstimmung mit dem Ältestenrat beschlossen werden.
Gewässerordnung: § 7 Änderung der Schonzeiten ab 2027
Jugendordnung: § 5 Jugendliche ohne Fischerprüfung dürfen nur mit einer Angelrute und nur in Begleitung einer Person mit Fischerprüfung zum Fischen gehen.